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Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB
#67
(18-10-2015, 13:56)Micha aus Bayern schrieb: "ich bezahle durch meine Steuern und abgaben deinen Urlaub mit

Du hattest mal an anderer Stelle hier irgendwo erwähnt, das du mit deinem Chef in Bezug auf deine Entlohnung eine "Vereinbarung" getroffen hast, damit sich das Arbeiten gehen und den Unterhalt zahlen für dich auch noch lohnt. Ich gehe mal davon aus, daß diese Vereinbarung nicht schriftlich vorliegt und das Finanzamt auch nichts davon weiß. Das nennt man in der niedlichen Form noch "sich arm rechnen". Dir ist vermutlich auch klar, daß das nicht nur die Unterhaltsforderungen schmälert, sondern auch die abzuführenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, deren Ausfall wir alle dann mitbezahlen dürfen. Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen schmeissen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Unterhalt geht vor - von Mahatu - 10-08-2015, 09:00
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von Sixteen Tons - 18-10-2015, 22:08
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