Hi,
also das geteilte Sorgerecht zu erreichen ist nicht das Problem. Einfach beantragen. Du brauchst auch keine Begründung, wie böse Deine Ex doch ist und wie schlecht sie mit dem Kind umgeht. Lass einfach das Dreckschmeißen und stell den Antrag.
Was aber schlicht nicht möglich ist, ist das Verfahren so zu führen, dass Deine Ex es nicht mitbekommt und Euer Deal "ich rede dir nicht drein, dafür verschonst du mich beim Unterhalt" nicht platzt.
Im Übrigen ist für den Kindesunterhalt das Einkommen Deiner Verlobten nicht relevant, solange Du den Mindestunterhalt zahlen kannst.
Die Frage ist, was Du über die Distanz von 300 km für Euren Sohn ändern willst. Da wirst Du mit und ohne Sorgerecht Schwierigkeiten haben.
Was weiter auffällt, sind die Widersprüchlichkeiten in Deinem Beitrag:
also das geteilte Sorgerecht zu erreichen ist nicht das Problem. Einfach beantragen. Du brauchst auch keine Begründung, wie böse Deine Ex doch ist und wie schlecht sie mit dem Kind umgeht. Lass einfach das Dreckschmeißen und stell den Antrag.
Was aber schlicht nicht möglich ist, ist das Verfahren so zu führen, dass Deine Ex es nicht mitbekommt und Euer Deal "ich rede dir nicht drein, dafür verschonst du mich beim Unterhalt" nicht platzt.
Im Übrigen ist für den Kindesunterhalt das Einkommen Deiner Verlobten nicht relevant, solange Du den Mindestunterhalt zahlen kannst.
Die Frage ist, was Du über die Distanz von 300 km für Euren Sohn ändern willst. Da wirst Du mit und ohne Sorgerecht Schwierigkeiten haben.
Was weiter auffällt, sind die Widersprüchlichkeiten in Deinem Beitrag:
(19-10-2015, 08:54)dersozialarbeite schrieb: Hinzu kommt sie hat einen Unterhaltstitel ... Bisher haben wir den Unterhalt mündlich vereinbart.