20-10-2015, 09:29
Da muss unterschieden werden: In der Anhörung geht es noch nicht um unterhaltsrechtliche Fragen, sondern um die Frage ob der Sorgerecht in diesem Punkt verliert. Die unterhaltsrechtliche Frage kommt danach, wenn das Kind dann in der teuren Schule ist.
Ist das Kind mal in der Schule, wird es eine unterhaltsrechtliche Frage und die Gründe, warum es auf der Schule ist spielen keine Rolle mehr. Der Mehrbedarf entsteht dann und es ist nur noch in der Diskussion, wer was zahlt.
Ist das Kind mal in der Schule, wird es eine unterhaltsrechtliche Frage und die Gründe, warum es auf der Schule ist spielen keine Rolle mehr. Der Mehrbedarf entsteht dann und es ist nur noch in der Diskussion, wer was zahlt.