20-10-2015, 10:52
In der Theorie gibts das, in der Praxis läuft es ganz anders: Hat der Pflichtige Geld (was hier der Fall ist), dann ändern sich die Massstäbe ganz wundersam. Bei einer privaten Schule ist es zudem so, dass sich leicht Argumente finden lassen, warum das Kind dorthin soll, ich habe bereits zwei davon genannt.
Es gibt noch mehr Gründe, z.B. Waldorfschulen sind offene Ganztagesschulen, die Mutter kann als gestresste Alleinerziehende mit drei Kindern das gute Betreuungsangebot dort aufführen, auch die gute Hausaufgabenbetreuung.
Ich würde eher damit rechnen, dass er zahlen muss und dass er nichts gegen die Entscheidung der Mutter tun kann. Wenn bereits ein anderes ihrer Kinder dorthin geht, dann ziemlich sicher.
Es gibt noch mehr Gründe, z.B. Waldorfschulen sind offene Ganztagesschulen, die Mutter kann als gestresste Alleinerziehende mit drei Kindern das gute Betreuungsangebot dort aufführen, auch die gute Hausaufgabenbetreuung.
Ich würde eher damit rechnen, dass er zahlen muss und dass er nichts gegen die Entscheidung der Mutter tun kann. Wenn bereits ein anderes ihrer Kinder dorthin geht, dann ziemlich sicher.