20-10-2015, 16:39
Siehe §1628 BGB.
"Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden."
Glaub ich bei den Buchstaben des Gesetzes nicht. Du müsstest es dir erstreiten. In andern Worten, das gemeinsame Sorgerecht ist eine Nebelgranate. Alles nur "kann".
"Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden."
Glaub ich bei den Buchstaben des Gesetzes nicht. Du müsstest es dir erstreiten. In andern Worten, das gemeinsame Sorgerecht ist eine Nebelgranate. Alles nur "kann".