22-10-2015, 10:20
(22-10-2015, 09:02)Al Bundy schrieb: Darauf hat meine Tochter erwartungsgemaess frech und nassforsch geantwortet, dass es mich nichts angehe, was sie macht und wie sie es macht und ich ihr Leben nicht zu kontrollieren habe. ;-)
Das gilt dann, wenn sie keinen KU von Dir haben will.
Will sie aber KU haben, hat sie die von p schon beschriebenen Nachweise vorzulegen.
Im übrigen brauchst Du diesen Nachweisen nicht nachzulaufen; einmaliges Auffordern reicht völlig!
Außerdem kann sie KU nur für die erste (!) Ausbildung verlangen. Ein einmaliger Wechsel innerhalb der ersten Semester wird normalerweise noch akzeptiert. Dein Töchterchen bewegt sich durch ihren Wechsel also schon auf sehr dünnem Eis.
Simon II