22-10-2015, 11:01
Ein wichtige Prüfung, die da der Bundestag macht. Man sollte nichts überstürzen. Das kann sich schon 20-30 Jahre hinziehen, für unsere Kinder ist uns keine mühevolle, ausgiebige Prüfung zu schade. Am Ende der Prüfung könnte eine Empfehlung stehen, dass es auch ein Wechselmodell gibt und das erlaubt sein solle, wenn die Eltern dies unbedingt wünschen, es ein Richter gebilligt hat und dabei auch einen ausfühlichen Unterhaltsausgleich berechnet hat. Denn ohne dass Geld fliesst, geht sowas natürlich ganz und gar nicht. Am Ende muss das arme Kind in der Strassenbahn verhungen, auf dem Weg von einem zum anderen Elternteil. Das gilt es zu verhindern, denk mal einer an die Kinder!