22-10-2015, 20:40
@zeitgenosse
Zu 1
Nein. Nur ein Richter kann diese Verlangen. Alle anderen inkll Gerichtsvollzieher können darum bitten. Du kannst sie dann Freiwillig abgeben. Aber zwingen mit Haftandrohung geht nicht. Ein Gerichtsvollzieher hat im Grund nicht viel mehr Recht wie ein Inkasso unternehmen.
Zu 2
Ein P Konto ist bis zu einen bestimmten Geldbetrag so um die 1000 Euro, den ganz genauen Betrag weiß ich nicht, Pfändungssicher. Aber Vorsicht es darf kein Geld im Monat übrig bleiben. Am besten abholen. Sonst könnten sie es als nicht benötigtes Geld ansehen und es Pfänden.
Zu 1
Nein. Nur ein Richter kann diese Verlangen. Alle anderen inkll Gerichtsvollzieher können darum bitten. Du kannst sie dann Freiwillig abgeben. Aber zwingen mit Haftandrohung geht nicht. Ein Gerichtsvollzieher hat im Grund nicht viel mehr Recht wie ein Inkasso unternehmen.
Zu 2
Ein P Konto ist bis zu einen bestimmten Geldbetrag so um die 1000 Euro, den ganz genauen Betrag weiß ich nicht, Pfändungssicher. Aber Vorsicht es darf kein Geld im Monat übrig bleiben. Am besten abholen. Sonst könnten sie es als nicht benötigtes Geld ansehen und es Pfänden.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!