24-06-2009, 19:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-06-2009, 19:24 von lordsofmidnight.)
Das OLG Brandenburg scheint "gut in Form" zu sein.
Für die 1990 geborene Tochter soll Papa Regelunterhalt + 18% zahlen. Mama ist wegen Erziehungszeit "nicht leistungsfähig" und auch nicht verpflichtet eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Papa ist völlig pleite, hangelt sich von einem miesen Job zum anderen, hat ein Einkommen unter Hartz-IV-Niveau. Das OLG bastelt daraus fiktiv 1050 Euro netto, davon hat er KU zu zahlen.
Nett auch dieses absurde Fundstück:
Übt der Unterhaltsverpflichtete keine zusätzliche Tätigkeit aus, so wird ihm vom Gericht ein monatliches erzielbares Netto-Einkommen unterstellt. Wird bei einer hauptberuflichen geringfügigen Beschäftigung im Rahmen des Nebenjobs tatsächlich 200 € verdient, unterstellt das Gericht, dass ein zeitlich umfangreicherer Einsatz und somit auch ein höherer Verdienst (hier: 300,00 €) möglich sei.
http://www.rechtsportal.de/familienrecht...tigen.html
Für die 1990 geborene Tochter soll Papa Regelunterhalt + 18% zahlen. Mama ist wegen Erziehungszeit "nicht leistungsfähig" und auch nicht verpflichtet eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Papa ist völlig pleite, hangelt sich von einem miesen Job zum anderen, hat ein Einkommen unter Hartz-IV-Niveau. Das OLG bastelt daraus fiktiv 1050 Euro netto, davon hat er KU zu zahlen.
Nett auch dieses absurde Fundstück:
Übt der Unterhaltsverpflichtete keine zusätzliche Tätigkeit aus, so wird ihm vom Gericht ein monatliches erzielbares Netto-Einkommen unterstellt. Wird bei einer hauptberuflichen geringfügigen Beschäftigung im Rahmen des Nebenjobs tatsächlich 200 € verdient, unterstellt das Gericht, dass ein zeitlich umfangreicherer Einsatz und somit auch ein höherer Verdienst (hier: 300,00 €) möglich sei.
http://www.rechtsportal.de/familienrecht...tigen.html