23-10-2015, 19:34
Der Haftbefehl kann vom Gläubiger beantragt werden so wie auch die Abnahme Vermögensauskunft vom Gläubiger beantragt werden muss. Mit einem Gericht hat das nichts oder nur am Rande zu tun. Beantragt der Gläubiger einen Haftbefehl und Erzwingungshaft, dann kann bzw. muss der Gerichtsvollzieher einen festnehmen, notfalls mit Hilfe der Polizei.