24-10-2015, 09:08
Wenn keiner einen Haftbefehl beantragt, wird es logischer Weise auch nicht dazu kommen. Die Kosten trägt auch nicht der Staat sondern der Gläubiger, weshalb es eben so gut wie nie dazu kommt.
Es handelt sich hierbei auch nicht um einen Haftbefehl im strafprozessualen Sinne. Man wird da nicht zur Fahndung ausgeschrieben und dann bei der nächsten Polizeikontrollte einkassiert, oder so. Das SEK stürzt sich auch nicht auf einen.
Es handelt sich hierbei auch nicht um einen Haftbefehl im strafprozessualen Sinne. Man wird da nicht zur Fahndung ausgeschrieben und dann bei der nächsten Polizeikontrollte einkassiert, oder so. Das SEK stürzt sich auch nicht auf einen.