@dd...:
Dann haben Deine Gläubiger den Haftbefehl nicht beantragt.
Sie hätten ihn auch erst mal zahlen müssen, wenn sie nicht gerade Verfahrenskostenhilfe genossen haben.
Deswegen bleibt es bei dem Schritt häufiger bei Drohungen.
Dann haben Deine Gläubiger den Haftbefehl nicht beantragt.
Sie hätten ihn auch erst mal zahlen müssen, wenn sie nicht gerade Verfahrenskostenhilfe genossen haben.
Deswegen bleibt es bei dem Schritt häufiger bei Drohungen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka