(24-10-2015, 09:08)the notorious iglu schrieb:
Es handelt sich hierbei auch nicht um einen Haftbefehl im strafprozessualen Sinne. Man wird da nicht zur Fahndung ausgeschrieben und dann bei der nächsten Polizeikontrollte einkassiert, oder so. Das SEK stürzt sich auch nicht auf einen.
Deswegen habe ich folgendes geschrieben: am Ende "müsste" (Konjunktiv)...
Nun, falls es am Ende dann doch irgendwann zu einer Verhaftung kommen würde, dann müsste der Staat selbstverständlich die Haftkosten zahlen und NICHT mehr der Gläubiger.
"Wer beim Militär war kann es mit einer Pobacke absitzen"
Dinos Prelelogiegesetz § 69 Absatz 3
"I'm the one who knocks".
“I have to return some videotapes” .
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