24-10-2015, 13:01
Also, weil es nicht unwichtig ist für den guten Trennungsvater immer up to date zu sein: Wie ist es nun bzw. habe ich es richtig verstanden?
Ein GV braucht einen Haftbefehl, um einen mitzunehmen? Stimmt das?
Den Haftbefehl bekommt er nur von einem Richter? Stimmt das?
Wenn er einen Haftbefehl hat, kann er mich bitten mit zum Knast zu kommen, oder? Er kann mich aber nicht physisch festnehmen und abtransportieren.Dafür bräuchte er einen Polizisten. Stimmt das?
Aber der GV könnte sagen, dass er die Polizei die Festnahme durchführen lässt, sich die Kosten dadurch aber erhöhen. Stimmt das ev. auch?
besten dank
Ein GV braucht einen Haftbefehl, um einen mitzunehmen? Stimmt das?
Den Haftbefehl bekommt er nur von einem Richter? Stimmt das?
Wenn er einen Haftbefehl hat, kann er mich bitten mit zum Knast zu kommen, oder? Er kann mich aber nicht physisch festnehmen und abtransportieren.Dafür bräuchte er einen Polizisten. Stimmt das?
Aber der GV könnte sagen, dass er die Polizei die Festnahme durchführen lässt, sich die Kosten dadurch aber erhöhen. Stimmt das ev. auch?
besten dank