27-10-2015, 15:23
Die Ortsgruppen beim vafk sind sehr unterschiedlich. Einfach mal hingehen und sehen, wie sie drauf ist wird nicht schaden, aber erwarte nicht zu viel.
Beim Geld hast du Riesenfehler gemacht. Vielleicht hättest du die Ex kaufen können, stattdessen hast du diese Chance komplett verschenkt. Sowas fängt man genau andersrum an: Man zahlt sofort so wenig wie möglich und lässt das erst einmal sacken. Dann bietet man nach einiger Zeit (nicht sofort!) an, auch weitere Beträge zu überweisen. Dies aber nicht als Unterhalt bezeichnen, nicht zusammen mit dem Kindesunterhalt überweisen, nicht per Dauerauftrag, nicht regelmässig. Aus mehreren wichtigen Gründen, z.B. darf es nicht Anschein bekommen, es habe mit irgendeinem rechtlichen Anspruch zu tun. Eben hatten wir es wieder in einem anderen Thread, Stichwort Vertrauenstatbestand.
Für dieses Entgegenkommen erwartest du, dass dir ebenfalls entgegengekommen wird. Gemeinsame Sorge, feste Umgangsregelung, da muss man verhandeln. Wenn die Unterschriften geleistet sind, gibts Geld, vorher nicht. Du hättest es erst mal abwarten sollen, wie ihre vollmundigen Sprüche von wegen "ich lass mir nichts abkaufen" weitergehen, wenn es enger wird.
Versprechen, ihr immer die Hälfte zu geben? Ach, das soll gelten und ihr Versprechen, "Ich lasse *Name Kind* immer zu Dir" gilt nicht? Soso.
Du hast dich ja schon zu Beziehungszeiten restlos mit deiner überdrehten Grosszügigkeit blamiert und als Geldesel par Excellence entpuppt, auf den man nur genug draufhauen muss, dann spuckt er die Taler schon aus. Um da wieder auf normales Niveau zu kommen, hätte es eines harten Schnitts bedurft.
Beim Geld hast du Riesenfehler gemacht. Vielleicht hättest du die Ex kaufen können, stattdessen hast du diese Chance komplett verschenkt. Sowas fängt man genau andersrum an: Man zahlt sofort so wenig wie möglich und lässt das erst einmal sacken. Dann bietet man nach einiger Zeit (nicht sofort!) an, auch weitere Beträge zu überweisen. Dies aber nicht als Unterhalt bezeichnen, nicht zusammen mit dem Kindesunterhalt überweisen, nicht per Dauerauftrag, nicht regelmässig. Aus mehreren wichtigen Gründen, z.B. darf es nicht Anschein bekommen, es habe mit irgendeinem rechtlichen Anspruch zu tun. Eben hatten wir es wieder in einem anderen Thread, Stichwort Vertrauenstatbestand.
Für dieses Entgegenkommen erwartest du, dass dir ebenfalls entgegengekommen wird. Gemeinsame Sorge, feste Umgangsregelung, da muss man verhandeln. Wenn die Unterschriften geleistet sind, gibts Geld, vorher nicht. Du hättest es erst mal abwarten sollen, wie ihre vollmundigen Sprüche von wegen "ich lass mir nichts abkaufen" weitergehen, wenn es enger wird.
Versprechen, ihr immer die Hälfte zu geben? Ach, das soll gelten und ihr Versprechen, "Ich lasse *Name Kind* immer zu Dir" gilt nicht? Soso.
Du hast dich ja schon zu Beziehungszeiten restlos mit deiner überdrehten Grosszügigkeit blamiert und als Geldesel par Excellence entpuppt, auf den man nur genug draufhauen muss, dann spuckt er die Taler schon aus. Um da wieder auf normales Niveau zu kommen, hätte es eines harten Schnitts bedurft.