(27-10-2015, 14:27)Sixteen Tons schrieb: Immerhin. Den §22b SGB II haben sie uns scheinbar gelassen. Also sind die erhöhten Wohnkosten noch nicht ganz abgeschrieben.
Deinen Optimismus teile ich nicht. Wenn das Kind nicht mehr zur BG des "Alleinstehenden" gehört, hat es auch keinen Wohnungbedarf bei diesem....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #