29-10-2015, 21:16
https://de.nachrichten.yahoo.com/schwede...20435.html
Schwede willigt ein, dass seine Frau künstlich befruchtet wird - mit fremder Samen- und Eizelle. Sie trägt also genetisch fremde Keimzellen aus. Er vereinbart vor der Behandlung ausdrücklich schriftlich, dass nur eine befruchtete Eizelle eingepflanzt wird. Die Frau hält sich nicht daran, lügt in der Klinik, lässt sich zwei befruchtete Eizellen einpflanzen und bekommt zwei Kinder. Sie lassen sich scheiden, Mann fechtet die Vaterschaft an. Er verliert durch alle Instanzen.
Begründungen der Gerichte: Mit der Einverständniserklärung zu der künstlichen Erzeugung habe er indirekt auch in eine Mehrfachgeburt eingewilligt. Das Interesse, kein Vater von Zwillingen sein zu wollen könne auf keinen Fall gegenüber dem Interesse des Kindes überwiegen, einen Vater zu haben.
Schwede willigt ein, dass seine Frau künstlich befruchtet wird - mit fremder Samen- und Eizelle. Sie trägt also genetisch fremde Keimzellen aus. Er vereinbart vor der Behandlung ausdrücklich schriftlich, dass nur eine befruchtete Eizelle eingepflanzt wird. Die Frau hält sich nicht daran, lügt in der Klinik, lässt sich zwei befruchtete Eizellen einpflanzen und bekommt zwei Kinder. Sie lassen sich scheiden, Mann fechtet die Vaterschaft an. Er verliert durch alle Instanzen.
Begründungen der Gerichte: Mit der Einverständniserklärung zu der künstlichen Erzeugung habe er indirekt auch in eine Mehrfachgeburt eingewilligt. Das Interesse, kein Vater von Zwillingen sein zu wollen könne auf keinen Fall gegenüber dem Interesse des Kindes überwiegen, einen Vater zu haben.