02-11-2015, 08:14
Tja, mal wieder die Briefe nicht aufgemacht und gelesen? So ein Mahnbescheid darf schon aus rechtlichen Gründen nicht einfach so verschickt werden, zumindest nicht von solchen Institutionen die sich bei so etwas nach recht und Gesetz halten müssen. Da wurde doch bestimmt vorher des öfteren ein Brief dir zugeschickt. dazu kommt das doch schon in den letzten Jahren nach dem Einkommen gefragt wurde, oder nicht? Hattest du früher schon mal deine Nichtleistungsfähigkeit bescheinigt? Wenn ja, dann brauchst du eigentlich den Unterhaltsvorschuss nicht zurück zahlen. Wenn nicht, kann es schwierig werden.
Meiner Meinung nach gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder zum Anwalt gehen und sich beraten lassen, oder, wird hier gerne als Tipp abgegebe, sich ins Ausland verdünisieren. Letzteres ist in meinen Augen völliger Unsinn weil es nicht dazu fürhen würde das du die Schulden los werden würdest. Was hast du den als monatliches Einkommen angegeben? Als selbstständiger reicht es glaube ich nicht nur die Einkommenssteuerbescheide einzureichen. Denn was man steuerlich angeben kann ist sozial- oder familienrechtlich noch lange nicht anrechenbar. ich denke das Jugendamt wollte eine Bilanz von dir sehen.
Meiner Meinung nach gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder zum Anwalt gehen und sich beraten lassen, oder, wird hier gerne als Tipp abgegebe, sich ins Ausland verdünisieren. Letzteres ist in meinen Augen völliger Unsinn weil es nicht dazu fürhen würde das du die Schulden los werden würdest. Was hast du den als monatliches Einkommen angegeben? Als selbstständiger reicht es glaube ich nicht nur die Einkommenssteuerbescheide einzureichen. Denn was man steuerlich angeben kann ist sozial- oder familienrechtlich noch lange nicht anrechenbar. ich denke das Jugendamt wollte eine Bilanz von dir sehen.