Einen Mahnbescheid kann jeder - auch Behörden - einfach mal so losschicken. Eine Prüfung über die Berechtigung der Forderung findet beim Gericht noch nicht statt.
Wenn kein Widerspruch eingelegt wird, wird die Forderung direkt vollstreckbar. Insofern wird der Mahnbescheid oft in seiner Bedeutung unterschätzt.
Das Jugendamt beschreitet hier den fragwürdigen Versuch, direkt an die geforderten Beträge heran zu kommen. Sie leisten Vorschuss auf Unterhalt. Aber der Unterhalt steht noch lange nicht fest. Du sagst, dass Du nicht leistungsfähig bist. Das hast Du belegt. Das Jugendamt spielt wieder mal selbst Gericht, negiert Deine Leistungsunfähigkeit und fordert den Vorschuss per Mahnbescheid ein. Richtig wäre die Klage gewesen - mit Anwaltszwang für Dich.
Wenn man das Verhalten des Jugendamtes zwanghaft positiv sehen möchte, kann man loben, dass es Dir die Möglichkeit gibt, durch Nichtstun bei geringen Kosten (Gebühr hast Du zu bezahlen) Deine angebliche Schuld zu begleichen.
Wenn kein Widerspruch eingelegt wird, wird die Forderung direkt vollstreckbar. Insofern wird der Mahnbescheid oft in seiner Bedeutung unterschätzt.
Das Jugendamt beschreitet hier den fragwürdigen Versuch, direkt an die geforderten Beträge heran zu kommen. Sie leisten Vorschuss auf Unterhalt. Aber der Unterhalt steht noch lange nicht fest. Du sagst, dass Du nicht leistungsfähig bist. Das hast Du belegt. Das Jugendamt spielt wieder mal selbst Gericht, negiert Deine Leistungsunfähigkeit und fordert den Vorschuss per Mahnbescheid ein. Richtig wäre die Klage gewesen - mit Anwaltszwang für Dich.
Wenn man das Verhalten des Jugendamtes zwanghaft positiv sehen möchte, kann man loben, dass es Dir die Möglichkeit gibt, durch Nichtstun bei geringen Kosten (Gebühr hast Du zu bezahlen) Deine angebliche Schuld zu begleichen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka