02-11-2015, 17:39
Das ist hier nicht gefragt. Entweder ankreuzen, dass man dem Bescheid widerspricht oder ankreuzen, dass man teilweise widerspricht. In diesem Fall ist mitzuteilen, wie hoch die Schuld ist, die anerkannt wird. Fristgerecht beim Gericht einreichen!
Alles "wie und warum" interessiert an dieser Stelle gar nicht.
Ans Gericht wird bei Widerspruch abgegeben; dann muss der Gläubiger dort erklären, ob er ein Verfahren wünscht und ggf. seine Begründung zur Überprüfung mitteilen. DANN sind Deine Einwände gefragt.
Alles "wie und warum" interessiert an dieser Stelle gar nicht.
Ans Gericht wird bei Widerspruch abgegeben; dann muss der Gläubiger dort erklären, ob er ein Verfahren wünscht und ggf. seine Begründung zur Überprüfung mitteilen. DANN sind Deine Einwände gefragt.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka