05-11-2015, 15:16
(05-11-2015, 13:45)Herr-Vorragend schrieb: Soll ich abwarten bis das Jugendamt mich verklagt und dann einen Titel beim Notar unterschreiben?
Mir würde vorschweben, dass ich einen evtl. Titel erstmal befriste bis zum Tag an dem mein Arbeitsvertrag ausläuft.
Nicht die Klage abwarten, sonst fallen Kosten an. Lieber gleich zum Notar. Befristung auf Jobende ist okay. Kann sein, dass das Jugendamt trotzdem klagt, aber die Wahrscheinlichkeit dafür sinkt. Bei dir ist nicht mehr zu holen, logisch gesehen ist eine Klage völliger Schwachsinn, aber Jugendämter lassen sich von logischen Erwägungen niemals leiten, da muss man mit allem rechnen. Klagen koste die ja auch nichts. Dich schon.