05-11-2015, 15:47
(05-11-2015, 15:26)meiloheilo schrieb: ...... also mal ehrlich, wer ist denn dann noch so dämlich zu heiraten?Du hast die tfaq verstanden.
Deine "Notfallversorgung" ist nicht so legal, wie Du sie darstellst, denn wenn Du nicht leistungsfähig bist, dann bist Du auch zur Auskunft über Dein Vermögen verpflichtet (was dann ggf. anzutasten wäre). ... soll nicht heißen, daß es nicht möglich ist, Geld zu verstecken.
Für eigene Kinder bist Du so oder so finanziell verantwortlich.
Für die nicht-verheiratete Mutter zunächst für mindestens drei Jahre.
Das Konstrukt "Ehe und Kinder" ist mit dem größten Risiko verbunden, denn Kinder stellen dann per Automatismus einen ehebedingten Nachteil dar.
Das automatische Gemeinsame Sorgerecht ist in diesem Falle ein kleines Goodie, steuerliche Begünstigungen stellen eher eine staatliche Verführung dar.
Die "modifizierte Zugewinngemeinschaft" ist eine sinnvolle Idee zur Risikominimierung, aber unterhaltsrechtlich kannst Du Dich im Vorwege nicht 100%ig absichern.