05-11-2015, 17:37
(05-11-2015, 15:59)netlover schrieb: fällt nicht in zugewinn, weil VN ein anderer ist
Darauf würde ich nicht bauen, denn das kann sich ändern. Vergesst nicht den grössten und mächtigsten Vertragsparter in einer Ehe: Den Staat. Beim Versorgungsausgleich wird ständig so viel geändert und der wurde immer stärker und durchschlagender umgeschnitzt, dass die bei den nächsten Reformen auch abgreifen, was nur den Status "Begünstigter" hat. Oder es wird sonst was erfunden, jahrelange Abflüsse Richtung Versicherung seien "unbillig" und deshalb müsse der Zugewinnausgleich korrigiert werden, bla bla.
Das sind so Tricks, die vermeintliche "Lücken" ausnutzen, die jederzeit zuknallen können. Immer wenn die Worte "Schlupfloch", "Lücke", "Trick" auftauchen sollte man Alarmglocken läuten hören.