06-11-2015, 15:57
(06-11-2015, 15:28)meiloheilo schrieb: Muss ich dann den Unterhalt (ohne Ehe) nur aus den 2000€ bestreiten (weil Mindestunterhalt kann ich ja leisten mein ich) oder wird mein Vermögen auch herangezogen.Die Erträge aus dem Vermögen finden Berücksichtigung (Zinsen, Miete bzw. Wohnvorteil).
Das Vermögen selbst bleibt unangetastet (solange beim Kind Mindest-KU gewährleistet ist).
Das Problem ist mitunter, daß die Erträge aus dem Vermögen fiktiv ermittelt werden und dieses in der Realität dazu führt, daß man sich das Vermögen nicht mehr leisten kann ...