10-11-2015, 17:08
(10-11-2015, 14:48)raid schrieb: Da muss doch noch was kommen.Von alleine und von Forengejammer kommt nichts.
(10-11-2015, 14:48)raid schrieb: Für mich stellt sich nach wie vor die Frage, wie nun alg2-empfangende Väter, die z.B. an 8 Tagen im Monat oder mehr oder auch weniger ihre Kinder betreuen, diese ernähren sollen?Na, ich würde vorschlagen dazu die Instanz der Kindeswohldienlichkeit zu befragen: den Scharzen Peter sofort ans Familiengericht weitergeben, wenn diese Rechtslage eintritt:
Motto: leider keine Mittel für Umgang verfügbar - daher Antrag entweder Umgangsausschluss wegen Sozialleistungsmangel oder Wechselmodell.
-> Wenn Sie nicht sagen, woher die Mittel für Umgang beim Aufstocker kommen sollen, dann müssen sie Umgangsausschluss beschließen. Kinder hungern lassen, geht nicht.
-> Wenn sie den Zugang zu Sozialleistungen in beengten Verhältnissen erhalten wolllen, dann müssen sie Wechselmodell erreichen( vergleichen oder beschließen).
-> oder es entsteht ein Vergleich in dem die Kimu verpflichtet wird, die Mittel aus KU+KG weiterzugeben (das löst jedoch nicht das dann entstehende Anrechnungsproblem)
Aber bevor es soweit ist: Werde aktiv!
Stelle doch deine Frage an alle Politiker, die du erwischen kannst - und poste hier ihre (womöglich dämlichen) Antworten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #