10-11-2015, 17:25
(10-11-2015, 17:14)the notorious iglu schrieb: ....... wird man familienrechtlich die Herausgabe der Mittel beantragen müssen. ......Ja und? Dann wird es beim "alleinstehenden Vater" bedarfsdeckend angerechnet. Was wäre damit gewonnen?
(10-11-2015, 17:14)the notorious iglu schrieb: ..... bei Schlupflöchern, .....Offensichtlich teilst du die Geringschätzung gegenüber höchstrichterlicher Rechtsprechung und der Verfassung mit den Jobcentern. Ich finde deine Verniedlichung nicht zielführend - zumal ich schon erste "Abtreibungsbescheide" kenne. Für diese Väter sind die Umgangskosten keine Peanuts.
(10-11-2015, 17:14)the notorious iglu schrieb: Und die 45 EUR, um die es bei einem Kind und Standardumgang geht, kann man ja nun auch irgendwie erwirtschaften. Man muss auch nicht alles dramatisieren.Es soll Leute geben, die nicht nur ein Kind haben und nicht nur Volksfestpapa sind.
Mach mir mal nen Vorschlag, wie soll man z.b. 12 Tage Umgang monatlich mit drei 12-16Jährigen "irgendwie erwirtschaften"? Oder zwei 10-12Jährige, die 400km entfernt wohnen an jedem 2.Woe darstellen?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #