10-11-2015, 20:52
Wie sollte es bei jemandem, der unterm Freibetrag oder unter der Einkommensfiktion liegt, bedarfsdeckend angerechnet werden? Außerdem ist das Sozialgeld Anspruch des Kindes und wie kindliche Ansprüche verteilt oder verwendet werden, kann man im Streitfall durchaus familiengerichtlich feststellen lassen analog zur Vermögenssorge.
Ich habe eine gewisse Geringschätzung ggü. Leuten, die mich aufgrund einer Meinungsverschiedenheit, die sich zudem noch auf Begrifflichkeiten beschränkt mit ihrer auswendig gelernten Kampfrhetorik eindecken. Das erinnert mich irgendwie an Emmermann. Ebenso empfinde ich eine gewisse Geringschätzung ggü. der gut eingeübten Sitte in diesem Forum alles mit Schreckenszenarien zu möblieren, bevor überhaupt etwas passiert ist und bevor noch jemand weiß was überhaupt Sache ist.
Mich beschleicht da auch ein gewisses deja vu. Mir ist so, als wurde diese Sau schon vor einem Jahr oder zweien durchs Dorf getrieben. Passiert ist, wie zu erwarten war, nichts.
Die temporäre BG ist eine richterliche Krücke, die nur die Geringschätzung des Gesetzgebers unterstützt, keine Regelungen für Trennungsfamilien und insbesondere Trennungsväter zu treffen. Also belehr mich bitte nicht über den hohen Wert dieses aus der Not geborenen "Richterrechts".
Ich hatte eine leichte Ahnung, dass meine Worte Widerspruch provozieren. Ich hatte auch die leichte Ahnung, dass hier aus rhetorischen Gründen wieder alles Mögliche durcheinander geworfen wird. Der atypische Mehrbedarf soll doch nicht abgeschafft werden, oder? Habe ich da etwas überlesen, oder warum kommst du jetzt mit der Entfernung?
Als sturmerprobter Trennungsvater sollte man schon eine gewisse Resilienz entwickelt haben, so dass die eigene Existenz nicht an einer (möglichen) Gesetzesänderung oder an ein paar Euro zerbricht. Man hat ja fast den Eindruck, als ob es vor Hartz4 keine Trennungsväter gegeben hätte.
Aber bevor wir uns hier unnötig in die Haare kriegen. Erstens glaube ich nicht, dass es so weit kommt und wenn es so weit kommt (wie ich es schon damals nicht geglaubt habe), wird man schon aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Kompensation oder einen gesonderten Rechtschutz schaffen müssen bzw. den Rechtschutz wie oben angedeutet auf das Familienrecht auslagern.
Man darf auch nicht vergessen, auch in seinem trennungsväterlichen Furor, dass es aus Sicht der öffentlichen Hand nicht hinnehmbar ist, zwei mal fürs Selbe Kind zu zahlen, wie es jetzt in vielen Konstellationen der Fall ist. Mittelfristig ist es wahrscheinlich sogar effektvoller, wenn auf diesen Umweg die Probleme vor die Füße der Familienrichter gekippt wird. Dann hätten diese einen Anreiz ihre Umgangs- und Unterahltspraktiken zu überdenken.
Im Moment jedenfalls diskutieren wir hier den feuchten Traum irgendeines Ministerialbeamten. Oder habe ich da etwas verpasst?
Ich habe eine gewisse Geringschätzung ggü. Leuten, die mich aufgrund einer Meinungsverschiedenheit, die sich zudem noch auf Begrifflichkeiten beschränkt mit ihrer auswendig gelernten Kampfrhetorik eindecken. Das erinnert mich irgendwie an Emmermann. Ebenso empfinde ich eine gewisse Geringschätzung ggü. der gut eingeübten Sitte in diesem Forum alles mit Schreckenszenarien zu möblieren, bevor überhaupt etwas passiert ist und bevor noch jemand weiß was überhaupt Sache ist.
Mich beschleicht da auch ein gewisses deja vu. Mir ist so, als wurde diese Sau schon vor einem Jahr oder zweien durchs Dorf getrieben. Passiert ist, wie zu erwarten war, nichts.
Die temporäre BG ist eine richterliche Krücke, die nur die Geringschätzung des Gesetzgebers unterstützt, keine Regelungen für Trennungsfamilien und insbesondere Trennungsväter zu treffen. Also belehr mich bitte nicht über den hohen Wert dieses aus der Not geborenen "Richterrechts".
Ich hatte eine leichte Ahnung, dass meine Worte Widerspruch provozieren. Ich hatte auch die leichte Ahnung, dass hier aus rhetorischen Gründen wieder alles Mögliche durcheinander geworfen wird. Der atypische Mehrbedarf soll doch nicht abgeschafft werden, oder? Habe ich da etwas überlesen, oder warum kommst du jetzt mit der Entfernung?
Als sturmerprobter Trennungsvater sollte man schon eine gewisse Resilienz entwickelt haben, so dass die eigene Existenz nicht an einer (möglichen) Gesetzesänderung oder an ein paar Euro zerbricht. Man hat ja fast den Eindruck, als ob es vor Hartz4 keine Trennungsväter gegeben hätte.
Aber bevor wir uns hier unnötig in die Haare kriegen. Erstens glaube ich nicht, dass es so weit kommt und wenn es so weit kommt (wie ich es schon damals nicht geglaubt habe), wird man schon aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Kompensation oder einen gesonderten Rechtschutz schaffen müssen bzw. den Rechtschutz wie oben angedeutet auf das Familienrecht auslagern.
Man darf auch nicht vergessen, auch in seinem trennungsväterlichen Furor, dass es aus Sicht der öffentlichen Hand nicht hinnehmbar ist, zwei mal fürs Selbe Kind zu zahlen, wie es jetzt in vielen Konstellationen der Fall ist. Mittelfristig ist es wahrscheinlich sogar effektvoller, wenn auf diesen Umweg die Probleme vor die Füße der Familienrichter gekippt wird. Dann hätten diese einen Anreiz ihre Umgangs- und Unterahltspraktiken zu überdenken.
Im Moment jedenfalls diskutieren wir hier den feuchten Traum irgendeines Ministerialbeamten. Oder habe ich da etwas verpasst?