14-11-2015, 23:13
Interessant ist, dass man nach Mollath das Psychiatriegesetz angepasst hat und so die Hürden für Zwangseinweisungen erschwert hat. Die Hürden für die Wegnahme von Kindern durch Jugendämter sind aber nach wie vor unverändert - ein windiges Schnellgutachten oder die förmliche Begründung einer Jugendamtsmitarbeiterin (nicht selten umgeschulte Hausfrau) reicht aus.
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