15-11-2015, 20:49
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Jetzt wird mit Zwangsvollstreckung gedroht. Ob das bei "ordnungsgemäßer" Bedienung des Titels möglich ist?
Nächster Brief, nächste Drohung mit Zwangsvollstreckung. Was passiert eigentlich wenn der Gerichtsvollzieher dann tatsächlich plötzlich in der Tür steht? Lässt der sich überhaupt auf Diskussionen ein? Wie beweisen, dass man im Recht ist und die Zwangsvollstreckung nur ein Fehlauslegung der Gesetzeslage?
Jetzt wird mit Zwangsvollstreckung gedroht. Ob das bei "ordnungsgemäßer" Bedienung des Titels möglich ist?
Nächster Brief, nächste Drohung mit Zwangsvollstreckung. Was passiert eigentlich wenn der Gerichtsvollzieher dann tatsächlich plötzlich in der Tür steht? Lässt der sich überhaupt auf Diskussionen ein? Wie beweisen, dass man im Recht ist und die Zwangsvollstreckung nur ein Fehlauslegung der Gesetzeslage?