16-11-2015, 14:50
Ich würde warten bis der Gerichtsvollzieher sich meldet.
Der soll dir mal erklären, auf welcher Rechtsgrundlage er etwas anderes als den Wortlaut des Titels vollstrecken will.
Und wenn der was von seinem Job versteht, wird er seinem Auftraggeber erklären, dass das nicht geht.
Bisher ist es ja auch nur eine (leere) Drohung.
Der soll dir mal erklären, auf welcher Rechtsgrundlage er etwas anderes als den Wortlaut des Titels vollstrecken will.
Und wenn der was von seinem Job versteht, wird er seinem Auftraggeber erklären, dass das nicht geht.
Bisher ist es ja auch nur eine (leere) Drohung.