16-11-2015, 15:49
Bei solchen Sachen solltest du erst einmal in dich gehen und gut überlegen wie weit du zu gehen bereit bist. Ob du dein Kind notfalls dafür opferst oder welche Schritt nötig sind, wenn dein Umgang mit dem Kind gefährdet ist.
Strafrechtlich dürfte das eine oder andere bereits verjährt sein. Dann bleiben eh nur noch ggf. Rückforderungen des Finanzamtes, die allerdings grundsätzlich auch der Verjährung unterliegen. Du könntest einmal prüfen, ob die Mutter dir ggü. Schadenersatzpflichtig ist, wenn sie dich unnötig kreuz und quer durch die Republik jagen lässt. Vielleicht ist das ganz heilsam, wenn sie an den Kosten beteiligt wird.
Nach meiner Erfahrung können (Strafvervollgungs)Behörden sehr, breitärschig, dickfällig, blind, taub und großzügig werden, wenn es um Mütter geht. Das sollte man vorher einkalkulieren, bevor man einen Sturm im Wasserglas entfacht, der keinen Effekt hat, aber gleichwohl Gegenmaßnahmen provozieren kann.
Strafrechtlich dürfte das eine oder andere bereits verjährt sein. Dann bleiben eh nur noch ggf. Rückforderungen des Finanzamtes, die allerdings grundsätzlich auch der Verjährung unterliegen. Du könntest einmal prüfen, ob die Mutter dir ggü. Schadenersatzpflichtig ist, wenn sie dich unnötig kreuz und quer durch die Republik jagen lässt. Vielleicht ist das ganz heilsam, wenn sie an den Kosten beteiligt wird.
Nach meiner Erfahrung können (Strafvervollgungs)Behörden sehr, breitärschig, dickfällig, blind, taub und großzügig werden, wenn es um Mütter geht. Das sollte man vorher einkalkulieren, bevor man einen Sturm im Wasserglas entfacht, der keinen Effekt hat, aber gleichwohl Gegenmaßnahmen provozieren kann.