Stellenweise wird hier in diesem Zusammenhang auch unnötige Panik verbreitet.
Es ist ja nicht so, dass dann alle Länder dieser Welt unaufgefordert allen anderen Ländern mitteilen, wer wo einen Euro auf dem Konto hat.
Zum Beispiel Österreich: die kleine Alpenrepublik hat bis heute kein zentrales Melderegister für Bankkonten, d.h. weder die Finanzbehörden noch die Bankenaufsicht weiss überhaupt, wer in Österreich ein Bankkonto hat. Und selbst wenn ein Bankkonto bekannt ist, darf die Finanzbehörde nichts abfragen. Erst ab 2017 wird es die sog. Konten-Einschau geben, d.h. die Finanzbehörde kann sich bei hinreichendem Tatverdacht auf Steuerhinterziehung (den das Finanzamt zu beweisen hat) an einen Richter wenden und sich die Genehmigung für eine "Konteneinschau" holen. Dann weiss die Finanzbehörde, was auf diesem einen Konto gelaufen ist. Hat die fragliche Person aber mehrere Konten, und die Finanzbehörde kennt nur dieses eine - nun ja.
Auskunft an andere Länder wird Österreich erst ab September 2018 erteilen, und dann logischerweise nur über das, was den Behörden bekannt ist. Was die Behörden nicht wissen, können sie nicht weitergeben.
Ein Zentralregister über Bankkonten wie in Deutschland (Bafin) gibt es in Österreich nicht. Wenn also jemand (deutsches Jugendamt) jemanden (deutschen Unterhaltspflichtigen mit Konto in Österreich) sucht, dann muss derjenige erst mal wissen, wo er suchen muss. Und dann muss der Suchende noch wissen, dass der Gesuchte bei dieser Bank ein Konto hat - wenn er ein Konto bei einer anderen Bank als vermutet hat, wird dem Suchenden die Republik Österreich nicht weiterhelfen können. Weil man dort eben kein Zentralregister hat.
Es soll eins aufgebaut werden - aber bei dem Tempo, das die Österreicher bei solchen (und anderen) Dingen an den Tag legen, die ihnen gegen den Strich gehen - schaun wir mal, ob sie im September 2018 schon so weit sein werden.
Es ist ja nicht so, dass dann alle Länder dieser Welt unaufgefordert allen anderen Ländern mitteilen, wer wo einen Euro auf dem Konto hat.
Zum Beispiel Österreich: die kleine Alpenrepublik hat bis heute kein zentrales Melderegister für Bankkonten, d.h. weder die Finanzbehörden noch die Bankenaufsicht weiss überhaupt, wer in Österreich ein Bankkonto hat. Und selbst wenn ein Bankkonto bekannt ist, darf die Finanzbehörde nichts abfragen. Erst ab 2017 wird es die sog. Konten-Einschau geben, d.h. die Finanzbehörde kann sich bei hinreichendem Tatverdacht auf Steuerhinterziehung (den das Finanzamt zu beweisen hat) an einen Richter wenden und sich die Genehmigung für eine "Konteneinschau" holen. Dann weiss die Finanzbehörde, was auf diesem einen Konto gelaufen ist. Hat die fragliche Person aber mehrere Konten, und die Finanzbehörde kennt nur dieses eine - nun ja.
Auskunft an andere Länder wird Österreich erst ab September 2018 erteilen, und dann logischerweise nur über das, was den Behörden bekannt ist. Was die Behörden nicht wissen, können sie nicht weitergeben.
Ein Zentralregister über Bankkonten wie in Deutschland (Bafin) gibt es in Österreich nicht. Wenn also jemand (deutsches Jugendamt) jemanden (deutschen Unterhaltspflichtigen mit Konto in Österreich) sucht, dann muss derjenige erst mal wissen, wo er suchen muss. Und dann muss der Suchende noch wissen, dass der Gesuchte bei dieser Bank ein Konto hat - wenn er ein Konto bei einer anderen Bank als vermutet hat, wird dem Suchenden die Republik Österreich nicht weiterhelfen können. Weil man dort eben kein Zentralregister hat.
Es soll eins aufgebaut werden - aber bei dem Tempo, das die Österreicher bei solchen (und anderen) Dingen an den Tag legen, die ihnen gegen den Strich gehen - schaun wir mal, ob sie im September 2018 schon so weit sein werden.
Bibel, Jesus Sirach 8.1