20-11-2015, 17:54
(16-11-2015, 14:50)beppo schrieb: Ich würde warten bis der Gerichtsvollzieher sich meldet.
Der soll dir mal erklären, auf welcher Rechtsgrundlage er etwas anderes als den Wortlaut des Titels vollstrecken will.
Und wenn der was von seinem Job versteht, wird er seinem Auftraggeber erklären, dass das nicht geht.
Bisher ist es ja auch nur eine (leere) Drohung.
OK, ich werde mal abwarten. Bin aber trotzdem gerne vorbereitet. Wie wehrt Mann denn ggf. eine Zwangsvollstreckung ab? Ist das dann eine "einstweilige Verfügung" oder sowas?