20-11-2015, 19:49
Es ist eine übliche Taktik des Jobcenters, Anordnungsgründe dadurch zu zerschießen, indem man ein bisschen leistet. Die Klage ist in der Hauptsache nicht möglich, bevor das Verwaltungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Ich sagte das bereits, aber ich wiederhole mich da auch gerne, weil es Dinge gibt, die man eigentlich nicht oft genug sagen kann.
Eingestellt wurden die Verfahren auch nicht. Deine Anträge wurden dann wohl abgelehnt. Hier geht es darum, wer als erster in die Knie geht. Die oder du.
Eingestellt wurden die Verfahren auch nicht. Deine Anträge wurden dann wohl abgelehnt. Hier geht es darum, wer als erster in die Knie geht. Die oder du.