21-11-2015, 11:24
Keine Ehe.
Kindesunterhalt ca. 50000 € bis zum Ende der privilegierten Volljährigkeit. Dabei muss man noch berücksichtigen, dass es außer in Jahren mit vielen Absetzmöglichkeiten um versteuertes Geld handelt.
Interessant wird, was die KM ab 18 Jahren leisten wird. Ich nehme an: nichts. Es gibt genug Halbgeschwister, die die eigene Leistungsfähigkeit begrenzen.
Noch interessanter wird die Studienzeit. Wenn das Kind stramm durchstudiert, sollte mich das BAFöG retten, aber wenn es Studienabbrüche und Umorientierung mit BAFöG-Verlust gibt, dann könnte es hässliche Prozesse geben. Angeblich können volljährige unprivilegierte Kinder nur an die laufenden Einkünfte, nicht aber an die Reserven ran. Wenn das Einkommen unterm SB liegt, gibt es kein fiktives Einkommen. Aber das könnte eine Richterin oder ein Robenpudel anders sehen.
Kindesunterhalt ca. 50000 € bis zum Ende der privilegierten Volljährigkeit. Dabei muss man noch berücksichtigen, dass es außer in Jahren mit vielen Absetzmöglichkeiten um versteuertes Geld handelt.
Interessant wird, was die KM ab 18 Jahren leisten wird. Ich nehme an: nichts. Es gibt genug Halbgeschwister, die die eigene Leistungsfähigkeit begrenzen.
Noch interessanter wird die Studienzeit. Wenn das Kind stramm durchstudiert, sollte mich das BAFöG retten, aber wenn es Studienabbrüche und Umorientierung mit BAFöG-Verlust gibt, dann könnte es hässliche Prozesse geben. Angeblich können volljährige unprivilegierte Kinder nur an die laufenden Einkünfte, nicht aber an die Reserven ran. Wenn das Einkommen unterm SB liegt, gibt es kein fiktives Einkommen. Aber das könnte eine Richterin oder ein Robenpudel anders sehen.