23-11-2015, 10:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-11-2015, 10:57 von meiloheilo.)
(23-11-2015, 08:15)Austriake schrieb:(21-11-2015, 20:04)CheGuevara schrieb: Spannend wird es, wenn das Haus abbezahlt ist ...
Dann ist die Bürgschaft kein Risiko mehr. Aber gut, das sind sicher noch viele Jahre.
Wie ist der Erbfall geregelt? Vererbt die Frau an dich?
Wenn das Haus abbezahlt ist, habe ich immer noch ein lebenslanges Nießbrauchsrecht incl. Wohnrecht. Kann man mir in Falle eines Falles gegen Geld wieder abkaufen.
Erbfall ist nicht besonders geregelt. Wenn die Frau stirbt, habe ich noch das Nießbrauchsrecht, ihre beiden Kinder erben die Immobilie.
Wenn ich sterbe, gehen meine Kinder leer aus. Das ist so gewollt.
hhhmmm interessante Variante, hast du das erst zur Scheidung hin gemacht oder schon vorher? Weil für mich wäre das eine potentielle Exit Strategie und dann mach ich halt den Erbonkel.
Ich nehme an die Hütte muss an jemand gehen der Geschäftsfähig ist, oder?
Der Nießbrauch geht dann ganz normal als Wohnwertvorteil rein nehm ich an, wobei wenn man dann ned viel bis gar nix verdient können se ja eigentlich nix machen.
Öhm ich les grade noch bei Wikipedia, der Nießbrauch wäre Pfändbar...... wie verhält es sich denn damit?