24-11-2015, 11:20
(24-11-2015, 07:03)beppo schrieb: Wodurch wird denn in so einem Fall der EU Anspruch unterbunden?
Er wird nicht unterbunden, sondern er ist unbegründet aufgrund des identischen Einkommens. Dass man dieses Einkommen nicht einfach um alle möglichen Ausgaben wie z.B. Kindesunterhalt oder die tägliche Wasserpfeife bereinigen kann, ist in den Unterhaltsleitlinien festgehalten. Da steht drin, was unter "Einkommen" zu verstehen ist. Wie die Richtlinien geschrieben, begründet und angewendet werden, ist bekannt.