24-11-2015, 12:22
(24-11-2015, 11:20)p__ schrieb: Da steht drin, was unter "Einkommen" zu verstehen ist.Recht eindeutig sind da die "Süddeutschen Leitlinien":
Zitat:Leistet ein Ehegatte auch Unterhalt für ein unterhaltsberechtigtes Kind, wird sein Einkommen vor Ermittlung des Erwerbstätigenbonus um Kindesunterhalt (Zahlbetrag) bereinigt.