24-11-2015, 12:39
Genau. Bei der Zahlung von EU wird der KU ja auch berücksichtigt und ich kenne keinen Text, dass das für den Berechtigten nicht gilt.
Was natürlich nicht heißt, dass es in der Praxis nicht doch so gehandhabt wird. Soweit kenne ich mich auch aus. Aber ih kenne auch keinen solchen Fall. Weder einen erfolgreichen noch einen erfolglosen.
Naja und das mit den eheähnlichen Verhältnissen sehe ich auch nicht so, da ein Kind und sein Unterhalt durchaus zu den ehelichen Verhältnissen zählt.
Was natürlich nicht heißt, dass es in der Praxis nicht doch so gehandhabt wird. Soweit kenne ich mich auch aus. Aber ih kenne auch keinen solchen Fall. Weder einen erfolgreichen noch einen erfolglosen.
Naja und das mit den eheähnlichen Verhältnissen sehe ich auch nicht so, da ein Kind und sein Unterhalt durchaus zu den ehelichen Verhältnissen zählt.