24-11-2015, 15:22
Du hast aber nie Unterhalt aus deinem Einkommen für das gemeinsame Kind bezahlt. Erst nach der Trennung aus der Ehe kann das passieren. Das ist nicht mehr eheprägend, sondern Ehefolge. Etwas anderes wäre es, wenn du für ein vorheliches Kind zu Ehezeiten immer bezahlt hättest.