24-11-2015, 16:34
@P:
Der Informationsaustausch passiert vollautomatisch aber nur dann, wenn der „Delinquent“ seinen Wohnsitz im Inland, und sein Konto im Ausland hat. Die Lösung ist doch im Grunde ganz einfach. Meldet euch in beiden Ländern mit Hauptwohnsitz an, dann werdet ihr im jeweiligen Land als so genannter „Steuerinländer“ behandelt, und schon ist der Datenaustausch vom Tisch. Im Gegensatz zum Steuerrecht gibt es nämlich im Melderecht (noch) keinen automatischen Datenausgleich, und bis dass es so weit ist, herrscht Ruhe. Ich praktiziere das seit einigen Jahren. Und legal ist es überdies auch, denn es ist nirgends festgelegt, in wie vielen Ländern man einen Hauptwohnsitz haben darf.
Der Informationsaustausch passiert vollautomatisch aber nur dann, wenn der „Delinquent“ seinen Wohnsitz im Inland, und sein Konto im Ausland hat. Die Lösung ist doch im Grunde ganz einfach. Meldet euch in beiden Ländern mit Hauptwohnsitz an, dann werdet ihr im jeweiligen Land als so genannter „Steuerinländer“ behandelt, und schon ist der Datenaustausch vom Tisch. Im Gegensatz zum Steuerrecht gibt es nämlich im Melderecht (noch) keinen automatischen Datenausgleich, und bis dass es so weit ist, herrscht Ruhe. Ich praktiziere das seit einigen Jahren. Und legal ist es überdies auch, denn es ist nirgends festgelegt, in wie vielen Ländern man einen Hauptwohnsitz haben darf.