24-11-2015, 18:29
(24-11-2015, 15:22)p__ schrieb: Du hast aber nie Unterhalt aus deinem Einkommen für das gemeinsame Kind bezahlt.Aber natürlich habe ich das.
Wenn ich Alleinverdiener war, alleine und wenn beide gleich verdient haben, zur Hälfte.
Die Kinder haben doch auch während der Ehe Geld gekostet.Um den Rest haben sich die Eheleute geteilt.
Und diese Lebensumstände sind eheprägend.
Und der Halbteilungsgrundsatz gilt ja nach der Ehe fort. Warum soll nach der Ehe plötzlich einer prinzipiell mehr haben als der Andere. Vom 1/7 Erwerbsanreiz mal abgesehen.