24-11-2015, 18:43
Nein, hast du nicht. Ihr beide habt gemeinsam aus dem Familieneinkommen gezahlt.
Nein, ihr habt dasselbe im Sinne des Unterhaltsrechts. Deiner Bargeldleistung steht eine Betreuungsleistung des anderen Elternteils gegenüber, die genauso viel wert ist. Ihr investiert weiterhin dasselbe in das Kind.
Zitat:Warum soll nach der Ehe plötzlich einer prinzipiell mehr haben als der Andere.
Nein, ihr habt dasselbe im Sinne des Unterhaltsrechts. Deiner Bargeldleistung steht eine Betreuungsleistung des anderen Elternteils gegenüber, die genauso viel wert ist. Ihr investiert weiterhin dasselbe in das Kind.