24-11-2015, 22:47
Nein, musst du nicht.
Dafür gibt es die Doppelbesteuerungsabkommen.
Du bist in D nicht schon bei Meldung steuerpflichtig, sondern erst wenn du hier deinen Lebenschwerpunkt hast.
Musst aber mitzählen, dass du nicht durcheinander kommst wie Bobele, dem sie ja auch an den Gonaden gezogen haben, als sie dahinter gekommen sind, dass er mehr als 183 Tage in D war.
Dafür gibt es die Doppelbesteuerungsabkommen.
Du bist in D nicht schon bei Meldung steuerpflichtig, sondern erst wenn du hier deinen Lebenschwerpunkt hast.
Musst aber mitzählen, dass du nicht durcheinander kommst wie Bobele, dem sie ja auch an den Gonaden gezogen haben, als sie dahinter gekommen sind, dass er mehr als 183 Tage in D war.