25-11-2015, 20:09
(25-11-2015, 17:00)Pennfred schrieb: @sorglos
Das mag ja sein, allerdings können sie das Konto nicht pfänden.
Nicht direkt, aber sie können einen Herausgabeanspruch durch die Verfügungsmöglichkeit über das Konto herstellen. Der Bruder wird Drittschuldner und der Gläubiger kann nach §840 ZPO vorgehen. Bei Abgabe der EV muß man übrigens nicht nur über eigene, sondern auch Auskunft über die Nutzung fremder Konten geben (LG Bonn, LG Nürnberg-Fürth).
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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