Die Staatsanwälte wenden gern den Trick an, dass sie die "Straftat" nach §170 StGB auf einen bestimmten Zeitraum festlegen.
"Der Angeklagte hat in der Zeit vom xx.xx.xxxx bis zum xx.xx.xxxx keinen Unterhalt geleistet..."
Das bedeutet, dass man für einen anderen Zeitraum, z.B. während man in Haft sitzt, erneut verurteilt werden kann.
Ist einem User hier so ergangen, es gibt einen eigenen Thread zum §170 StGB, dort müsste das nachzulesen sein.
"Der Angeklagte hat in der Zeit vom xx.xx.xxxx bis zum xx.xx.xxxx keinen Unterhalt geleistet..."
Das bedeutet, dass man für einen anderen Zeitraum, z.B. während man in Haft sitzt, erneut verurteilt werden kann.
Ist einem User hier so ergangen, es gibt einen eigenen Thread zum §170 StGB, dort müsste das nachzulesen sein.
Bibel, Jesus Sirach 8.1