26-11-2015, 18:10
Nun ja, wenn man NICHT leistungsfähig ist im genannten Zeitraum, dann eben nicht.
Wobei zu beachten ist, dass im Strafverfahren (im Unterschied zum Zivilprozess, bei dem die Höhe des Unterhalts geurteilt wird) die Staatsanwaltschaft eigene Ermittlungen anstellen muss und die Beweise zu erbringen hat.
Wenn also Staatsanwalt und Richter aus Bequemlichkeit die Akte des Familiengerichts nehmen und ihrerseits nicht selbst eine Beweisaufnahme machen, dann ist der Verfahrensfehler schon da, mit dem man ein Urteil kippen kann.
Wobei zu beachten ist, dass im Strafverfahren (im Unterschied zum Zivilprozess, bei dem die Höhe des Unterhalts geurteilt wird) die Staatsanwaltschaft eigene Ermittlungen anstellen muss und die Beweise zu erbringen hat.
Wenn also Staatsanwalt und Richter aus Bequemlichkeit die Akte des Familiengerichts nehmen und ihrerseits nicht selbst eine Beweisaufnahme machen, dann ist der Verfahrensfehler schon da, mit dem man ein Urteil kippen kann.
Bibel, Jesus Sirach 8.1