26-11-2015, 19:47
Durch einen Eigentümerwechsel bei meiner Mietwohnung wurde die Heizungsablesung fast 5 Monate später vorgenommen sonst, das war nun Ende September. Damit entstand ein stattliches Guthaben, denn in den Sommermonaten wird ja gar nicht oder nur wenig geheizt.
Nach der Gutschrift vom ehem. Vermieter Anfang November und Erhalt der Abrechnung habe das JC angeschrieben, unter welchem Aktenzeichen und auf welches Konto ich den Erstattungsbetrag überweisen soll. 14 Tage bleibt der Briefkasten leer und heute war er prall gefüllt. JC hat einen Änderungsbescheid über 6 Seiten DIN A4 rausgelassen und sämtliche Leistungen für Dezember d. J. gestrichen.
Warum einfach, wenn's auch umständlich geht...
Jedenfalls freue mich schon auf die von mir zu tätigende, fette Heizkostennachzahlung, die mir der Vermieter dann im nächsten Frühjahr präsentiert...
Man hat nun sogar Zeit gehabt, meine in der Vergangenheit nachgewiesenen Umgangszeiten der Kinder mit den eingereichten Prognosen abzugleichen und eine Überzahlung festgestellt. Allerdings nur für den Zeitraum 09/14 bis 03/15. März bis September d. J. folgen dann wohl unmittelbar dahinter. Ich darf also noch einen kleinen dreistelligen Betrag nachberappen (und zum Nikolaus gibt's sicherlich den Bescheid für den nächsten Abschlag). Eigentlich hatte ich nicht mehr wirklich damit gerechnet, daß man sich wegen des Erstattungsbetrags die Mühe macht. Das war das erste mal in 4 Jahren (Die Bescheide bis 09/14 sind endgültig). Auf jeden Fall ist für den weiteren 22 Seiten starken Änderungsbescheid dann wohl noch ein Baum gestorben.
Gut, war klar, daß ich das Geld nicht geschenkt bekomme, aber der Zeitpunkt so kurz vor den Feiertagen ist vom Jobcenter mal wieder durch Nutzung des psychologischen Moments hervorragend gewählt worden. Chapeu!
War vielleicht doch ganz gut, das Geld aus den im letzten Jahr gewonnen Verfahren nicht gleich ganz auf den Kopf zu hauen und eine eiserne Reserve vorzuhalten. Sonst würde das wohl der Kahlschlag unter dem Weihnachtsbaum werden.
Nach der Gutschrift vom ehem. Vermieter Anfang November und Erhalt der Abrechnung habe das JC angeschrieben, unter welchem Aktenzeichen und auf welches Konto ich den Erstattungsbetrag überweisen soll. 14 Tage bleibt der Briefkasten leer und heute war er prall gefüllt. JC hat einen Änderungsbescheid über 6 Seiten DIN A4 rausgelassen und sämtliche Leistungen für Dezember d. J. gestrichen.
Warum einfach, wenn's auch umständlich geht...
Jedenfalls freue mich schon auf die von mir zu tätigende, fette Heizkostennachzahlung, die mir der Vermieter dann im nächsten Frühjahr präsentiert...
Man hat nun sogar Zeit gehabt, meine in der Vergangenheit nachgewiesenen Umgangszeiten der Kinder mit den eingereichten Prognosen abzugleichen und eine Überzahlung festgestellt. Allerdings nur für den Zeitraum 09/14 bis 03/15. März bis September d. J. folgen dann wohl unmittelbar dahinter. Ich darf also noch einen kleinen dreistelligen Betrag nachberappen (und zum Nikolaus gibt's sicherlich den Bescheid für den nächsten Abschlag). Eigentlich hatte ich nicht mehr wirklich damit gerechnet, daß man sich wegen des Erstattungsbetrags die Mühe macht. Das war das erste mal in 4 Jahren (Die Bescheide bis 09/14 sind endgültig). Auf jeden Fall ist für den weiteren 22 Seiten starken Änderungsbescheid dann wohl noch ein Baum gestorben.
Gut, war klar, daß ich das Geld nicht geschenkt bekomme, aber der Zeitpunkt so kurz vor den Feiertagen ist vom Jobcenter mal wieder durch Nutzung des psychologischen Moments hervorragend gewählt worden. Chapeu!
War vielleicht doch ganz gut, das Geld aus den im letzten Jahr gewonnen Verfahren nicht gleich ganz auf den Kopf zu hauen und eine eiserne Reserve vorzuhalten. Sonst würde das wohl der Kahlschlag unter dem Weihnachtsbaum werden.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater