27-11-2015, 03:09
Eben nicht! Voraussetzung für den automatischen Datenaustausch wäre, dass Russland davon Kenntnis hat, dass in einem anderen Vertragsstaat die Steueransässigkeit gegeben ist. Wenn es diese Kenntnis nicht hat, gibt es auch keinen Austausch. Und an wen sollte denn die Schweiz etwas weitermelden? An Deutschland etwa? Und auf welcher Rechtsgrundlage?