29-11-2015, 01:01
Eigentlich sehe ich nur drei Mögliche Gründe bezüglich der rechtlichen Ungleichbehandlung von Männern und Frauen.
Variante 1:
- die Rechtssprechung diskriminiert Männer entgegen GG Artikel3, Abs. 3
Variante 2:
- die Rechtssprechung betrachtet Frauen generell auf, Grund ihres geistigen Entwicklungszustandes, für vermindert schuldfähig
Variante 3:
- eine Kombiantion aus Variante 1 und 2
Variante 1:
- die Rechtssprechung diskriminiert Männer entgegen GG Artikel3, Abs. 3
Variante 2:
- die Rechtssprechung betrachtet Frauen generell auf, Grund ihres geistigen Entwicklungszustandes, für vermindert schuldfähig
Variante 3:
- eine Kombiantion aus Variante 1 und 2
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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